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Dresdner Heidebogen

Ergebnisse im 1. Aufruf LEADER 2023-2027 vom 13.12.2023 (Aufruf vom 22.08.2023)

1. Aufruf LEADER 2023-2027 vom 22.08.2023

Stichtag

voraussichtlicher Auswahltermin

01.11.2023, 18:00 Uhr

13.12.2023

Die Fördervorhaben sind digital und analog einzureichen an: 

Regionalmanagement Dresdner Heidebogen
Am Schlosspark 19
01936 Königsbrück
Tel. 035795/285922
info@heidebogen.eu
www.heidebogen.eu

Der Dresdner Heidebogen e. V. ruft im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) zur Einreichung von Fördervorhaben innerhalb von sechs Handlungsfeldern auf. Bis zum 01.11.2023, 18:00 Uhr können Projektanträge beim Regionalmanagement in Königsbrück eingereicht werden. 

Dazu stehen 2 Mio. Euro aus dem LEADER-Budget der Region zur Verfügung. Dieses Budget ist den einzelnen Handlungsfeldern wie folgt zugeordnet: 

Einreichung eines Fördervorhabens/ Fördervoraussetzungen

Im Kapitel 5.3 der LES (Aktionsplan) sind die Fördervoraussetzungen sowie die Handlungsfelder und Einzelmaßnahmen/ Ziele aufgelistet und anhand von Beispielen konkretisiert.

► Aktionsplan

Zu welchem Handlungsfeld zählt Ihr Vorhaben? Wählen Sie aus! 

Im jeweiligen Handlungsfeld finden Sie die Dokumente, die zur Vorbereitung Ihres Vorhabens notwendig sind.

Für Ihre Bewerbung (alle Vorhaben) reichen Sie bis zum Stichtag

► den ausgefüllten Projektbogen,
► die unterschriebenen allgemeinen Antragsbedingungen,
sowie die Unterlagen entsprechend der Checkliste ein. 

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Dabei werden fünf unterschiedliche Gruppen als Vorhabenträger entsprechend ihrer rechtlichen Zugehörigkeit unterschieden: Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kommunen, Vereine und Sonstige.

Höhe der Förderung: 

Alle Antragsteller haben die Möglichkeit, investive und nicht investive Projekte zur Vorhabenwahl einzureichen. Der Höchstförderbetrag ist dabei in den jeweiligen Gruppen gleich. Die Grundfördersätze und Boni variieren je Antragsteller. Die Summe aus Grundfördersatz, Bonus bzw. Abschlag ist durch den maximalen Fördersatz in Prozent und Förderhöchstbetrag in Euro begrenzt.

Fördersatz investive Maßnahmen

Beiblatt Erläuterung Bonus

Bei Anwendung der Einheitskosten sind folgende Dokumente zu verwenden:
Informationblatt zu Einheitskosten Gebäude (aktuell - Stand 08.08.2023)

Bauerläuterung EK (2023)
Flächenberechnung EK (2023)

Hinweis: Es wurden neue Unterlagen zu den Einheitskosten eingestellt. 

Fördersatz nicht investive Maßnahmen

Bei Anwendung der Einheitskosten sind folgende Dokumente zu verwenden:
Informationblatt zu Einheitskosten Personal (aktuell - Stand 24.01.2024)

WICHTIGE Informationen

Wichtig: Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin beim Regionalmanagement, um Ihr Vorhaben vorzustellen und um den Ablauf der Antragstellung sowie die für Ihr Vorhaben notwendigen einzureichenden Unterlagen abzustimmen. 

Alle Tätigkeiten der LAG Dresdner Heidebogen sowie des Regionalmanagements sind für den Vorhabenträger kostenfrei.

Das Vorhaben darf nicht begonnen sein.

Es gilt die "Stichtagsregelung" gemäß LES. Vorhaben, die inkl. der geforderten Unterlagen nicht vollständig eingereicht sind, können im Auswahlverfahren, dass dem benannten Stichtag folgt, nicht berücksichtigt werden. Der Vorhabensträger hat die Möglichkeit zum Stichtag des folgenden Aufrufs das Vorhaben erneut einzureichen.

Für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten und auch an Ihren Architekten/Bausachverständigen weiterzugeben.

  • größtes verarbeitbares Papierformat sollte A3 (besonders bei den Grundrissen & Ansichten) nicht überschreiten,
  • keine Unterlagen in Folienhüllen legen,
  • nicht tackern,
  • keine Büroklammern verwenden,
  • nicht nuten,
  • ideal sind Klemmhefter bzw. Dokumententaschen, in denen die Unterlagen sortiert aber lose eingelegt werden.

Nach der Auswahlentscheidung durch den Koordinierungskreis:

Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie eine schriftliche Information und die "Dokumentation der Auswahlentscheidung" für Ihr Vorhaben.

Mögliche Auswahlentscheidungen:

Absage 

Vorhaben wird nicht befürwortet wegen nicht bestandener Kohärenzprüfung

Bei einigen Vorhaben fehlten zum Stichtag Unterlagen bzw. es gab Unstimmigkeiten/ Unklarheiten. Hierfür setzte sich das Regionalmanagement mit Ihnen in Verbindung bzw. hat die Probleme bereits angesprochen.

 

Vorhaben wird nicht ausgewählt wegen mangelndem Budget

Das Vorhaben wurde vollständig und rechtzeitig eingereicht und entsprechend der Auswahlkriterien bewertet. Es gibt jedoch Aufrufe, bei denen die aufgerufene Budgetsumme in dem jeweiligen Handlungsfeld überzeichnet wird. Mit dem ersten Vorhaben, das nicht mehr die errechnete Fördersumme erhalten kann, wird das Handlungsfeld geschlossen. Dieses Vorhaben und nachfolgende werden aufgrund des mangelndem Budgets abgelehnt. Sofern in dieser Förderperiode weitere Aufrufe mit den entsprechenden Handlungsfeldern veröffentlicht werden, können Sie Ihr Vorhaben erneut qualifizieren und einreichen.

Im Falle einer Ablehnung des Vorhabens durch das Entscheidungsgremium (Koordinierungskreis) hat der Vorhabensträger die Möglichkeit das Vorhaben durch die zuständige Bewilligungsbehörde (s.u.) prüfen zu lassen und einen formalen Direktantrag zur Förderung zu stellen.

Zusage

Vorhaben wird zur Förderung aus dem Budget ausgewählt

Herzlichen Glückwunsch! Ihr Vorhaben wurde erfolgreich ausgewählt. 

Bitte beachten Sie: Innerhalb der "Dokumentation der Auswahlentscheidung" wird Ihnen eine Frist genannt, bis zu der Sie einen Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in ihrem Landratsamt zwingend stellen müssen.

Einreichung des Fördermittelantrags bei der Bewilligungsbehörde: 

1. Nach der Auswahlentscheidungssitzung erhalten Sie den Beschluss des Koordinierungskreises zur Auswahl Ihres Vorhabens für eine Förderung, bestehend aus der Dokumentation der Vorhabensauswahlentscheidung mit den Anlage 1-3. Diese Auswahlentscheidung ist nur gültig, wenn der Antrag auf Förderung für dieses Vorhaben bis zum benannten Stichtag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde im Landratsamt Ihres Landkreises eingegangen ist.

Die Antragstellung erfolgt über das internetbasierte Programm "Internet Antragstellung Förderung" (IAF). Dafür benötigen Sie zwei Registriernummern, BRN 10 und BRN 15, welche Ihrer Verifizierung im System dienen und Sie zunächst über die zuständige Bewilligungsbehörde beantragen müssen. Die Bereitstellung der Nummern wird ggf. einige Zeit in Anspruch nehmen. 

BNR-Nummern aus früheren Förderanträgen behalten ihre Gültigkeit und ein erneuter Antrag ist nicht notwendig.

Zur internetbasierten Antragstellung und der Beantragung der BNR-Nummern gelangen Sie über den folgenden Link:

www.laendlicher-raum.sachsen.de/richtlinie-leader-2023-2027-18218.html

Die  Dokumentation der Vorhabensauswahlentscheidung mit den Anlage 1-3 sowie alle weiteren geforderten Unterlagen müssen als Scan hochgeladen werden. Eine etwaige Vorauszahlung in Höhe von 50% kann hierbei ebenfalls beantragt werden. Diese Vorauszahlung kann frühestens ab Bewilligung gewährt werden.

2. Die zuständigen Bewilligungsbehörden in den Landratsämtern prüfen den Antrag und den Beschluss des Koordinierungskreises und erteilen die rechtsverbindliche Bewilligung.

3. Ihre eingereichten Vorhabensunterlagen holen Sie bitte, falls noch nicht geschehen, beim Regionalmanagement des Dresdner Heidebogens ab.

4. Weitere wichtige Hinweise:

  • Vorhabenbeginn: Formal können Sie nach der Eingangsbestätigung des Förderantrages beim zuständigen Landratsamt mit Ihrer Maßnahme beginnen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend den Bewilligungsbescheid des Landratsamtes abzuwarten.
  • Die Tätigkeiten der LAG Dresdner Heidebogen sowie des Regionalmanagements sind für den Vorhabensträger kostenfrei.
  • Bei Fragen zum Fördermittelantrag und zur weiteren Vorgehensweise wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner der Landratsämter.

► Landratsamt Bautzen

► Landratsamt Meißen

 

Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt rückwirkend nach Umsetzung und vollständiger Abrechnung des Vorhabens gegenüber der Bewilligungsbehörde.

Die Zweckbindungsfrist beträgt nach Auszahlung der Förderung - 5 Jahre